Mittels Sparplan Geld für die eigenen Kinder ansparen

Die Ungewissheit über die Zukunft wird immer größer. Es ist für junge Menschen heute schon nicht leicht, als Berufseinsteiger eine angemessen Stelle zu finden. Die Studiengebühren, die in einigen Bundesländern erhoben werden, summieren sich bereits auf rund hundert Euro im Monat. Da ist es nur konsequent, dass Eltern schon früh anfangen, vorzusorgen. Viele wollen ihre Kinder finanziell absichern, sodass ihnen später der Start ins Berufsleben leichter fällt, ein Teil der Ausbildung vorab finanziert ist, oder der Sprössling sich zur Volljährigkeit einen großen Traum erfüllen kann.

Sparplan

Hierzu geeignet sind Sparpläne. Dabei wird mit einem Anbieter, etwa einer Bank, einer Versicherung oder einer Genossenschaft, ein Sparvertrag geschlossen. Darin werden der monatliche Sparbetrag, der Zinssatz und die Laufzeit des Vertrages vereinbart. Von diesen drei Faktoren hängt unter anderem ab, wie hoch die Summe sein wird, die nach Ablauf ausgezahlt wird. Sparpläne lassen sich schon mit Sparraten von 25 Euro im Monat vereinbaren. Bei einem Sparplan, der für das eigene Kind abgeschlossen wird, legen viele Eltern aber auch das Kindergeld komplett oder zumindest Teile des Kindergeldes an. Da kann dann schnell eine schöne Summe erreicht werden, schließlich gibt es für das erste und zweite Kind seit 2010 immerhin 184 Euro. Wird der Zinseszinseffekt berücksichtigt, kann dann nach 18 Jahren das Kind ohne Weiteres über ein Kapital von rund fünfzigtausend Euro verfügen. So hoch liegen übrigens nach Berechnungen des Studentenwerks die Kosten für ein Studium.

Steuer

Wird der Sparplan auf den Namen des Kindes abgeschlossen, können die Eltern davon profitieren, dass Kinder einen eigenen Freibetrag geltend machen können. Die Zinserträge müssen dann nicht die Eltern versteuern.

Verfügbarkeit

In einem Sparplan für Kinder können die Eltern bei Abschluss darüber entscheiden, wann der Sprössling über das Geld verfügen darf. Wird der Vertrag auf den Namen des Kindes ausgestellt, dann gehört das Geld, das eingespart wird, sofort dem Kind. Möchten Eltern aber selbst entscheiden, wann das Kind das Geld später erhalten soll und auch noch einen Einfluss auf den Verwendungszweck haben, kann es sinnvoll sein, den Vertrag auf eigenen Namen laufen zu lassen und Sohn oder Tochter das Geld später zu schenken.

 

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